Start GL-Kurse/Fortbildungen Ausbildungsrichtlinien KathJOS

Qualitätsrichtlinien, Aufgaben und Ablaufbeschreibungen für die Gruppenleiterschulung des Verbandes der Katholischen Jugend Osnabrück Süd (KathJOS)

Grundsätzlich gelten für die Schulungsarbeit die Richtlinien für die Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern im Bistum Osnabrück in der jeweils Aktuellen Fassung.

Darüber hinaus bilden die folgenden Kriterien und Beschreibungen ergänzend die Grundlagen zur Jugendleiterschulung im KathJOS.

 

  1. 1.      „Der Kurs“

1.1.   Kursgröße

-         Ein Kurs findet nur statt wenn es mehr als 15 Anmeldungen vorliegen.

-         Ein Kurs hat im optimalen Fall 20 bis 22 Teilnehmer.

-         Maximal können 25 Teilnehmer mit auf einen Kurs. Vorraussetzung sind, dass das Team diese Größe leiten und das Bildungshaus sie ausreichend einquartieren kann.

1.2.   Zusammensetzung

-         Die Kursteilnehmer sollten, soweit möglich, aus vielen verschiedenen Gemeinden kommen (4 TN pro Gemeinde) und eine homogene alters und Geschlechterspezifische Gruppe bilden.

1.3.   Alter

-         Die Kursteilnehmer müssen spätestens am letzten Seminartag (nicht Nachtreffen) des Gruppenleitergrundkurses das 16. Lebensjahr absolviert haben.

1.4.    Anwesenheit der TN

- Die Teilnehmer müssen an allen Kurselementen teilnehmen (inkl. Vortreffen) sie dürfen maximal eine Einheit (max. 3 Stunden) fehlen um eine erfolgreiche Teilnahme bestätigt zu bekommen.

  1. 2.      „Das Team“

2.1.   Teamgröße

Teilnehmerzahl

Selbstversorgungshaus

Fremdversorgerhaus

15

4 Teamer

3 Teamer

20

5 ggf. 6 Teamer

4 Teamer

25

6 Teamer

4-5 Teamer

2.2.   Zusammensetzung

-         Von allen Teamern sollten mindestens 2 besser 3 Teamer den gesamten Kurs über anwesend sein. „Externe“ Referenten und tageweises fehlen einzelner Teamer ist somit möglich. In begründeten Ausnahmefällen ist es auch denkbar, dass nur ein Teamer den Gesamtkursablauf mitbekommt

-         Auf einem Kurs sollten mindesten zwei erfahrene Teamer einen Kurs leiten.

-         Das Team sollte Thematisch gut aufgestellt sein. Wenn dies nicht der Fall ist sollte es sich durch „Externe Teamer“ unterstützen lassen

                                I.      Es ist Sinnvoll eine „Kompetenzmatrix“ für das Kulti anzufertigen in der jeder seine Fähigkeiten und Schwerpunkte eintragen kann.

2.3.   Teamfortbildungen

-         Jeder Schulungsteamer ist angehalten sich regelmäßig in einschlägigen Bereichen fortzubilden.

                             II.      Aktuelle Themen sollten sein Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern und

                           III.      Konfliktberatung

  1. 3.      Ablaufbeschreibung /Aufgabenverteilung (Büro/ Team/ Reflexion)

3.1.   Aufgaben des Büros

-         Buchung und Terminkoordination der Kurse, Häuser, etc.

-         Gesamter Schriftverkehr (Ausschreibung, Anmeldung, Rückmeldung, Teilnahmebestätigung)

-         Mitteleinwerbung, Abrechnung und Buchhaltung mit Ausnahme der Barkasse des jeweiligen Kurses.

-         Programmnachbereitung zur Vorlage bei Kreis, Stadt und BDKJ (Land Niedersachsen)

3.2.   Aufgaben des Teams

-         Programmplanung (Erstellen einer BDKJ Programmübersicht, Vorlage im Büro erhältlich)

-         Kassenprotokoll und Abrechnung der Barkasse des jeweiligen Kurses.

  1. 4.      Zeitliche Ablaufbestimmungen

4.1.   Eine verbindliche Teamkonstellation sollte bis 2 Monate vor Kurs beginn fest stehen.

4.2.   Das erste Treffen zur Kursplanung sollte spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn stattfinden, um frühzeitig ggf. zusätzliche Referenten für spezielle Themen anfragen zu können und um die Terminplanung für das Vortreffen möglichst frühzeitig an die TN versenden zu können.

4.3.   Den Teilnehmerbrief schickt das Büro möglichst ein Tag nach Anmeldeschluss an die Teilnehmer. Wenn möglich 3 Wochen vor dem ersten Treffen.

4.4.   Im Anschluss, mindestens aber Zeitnah muss eine Reflexion des Kurses stattfinden. Bei diesem sollte wenn möglich ein Dekanatsjugendreferent anwesend sein. Grundsätzlich sollte ein kurzes Protokoll angefertigt werden in dem die sehr empfehlenswerten und verbesserungswürdigen Sachverhalte dokumentiert werden.

  1. 5.      Kursinhalte

-         Alle Kursinhalte müssen eine Berücksichtigung finden (siehe Richtlinien für die Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern im Bistum Osnabrück)

-         Die Kursinhalte beinhalten gleichermaßen persönlichkeits bildende Elemente wie „Handwerkszeug“ für einen Gruppenleiter.

-         Zentral gilt es jedem Teilnehmer bewusst werden zu lassen, dass er mit der übernahme einer Gruppenleitung Verantwortung übernimmt und ihn so zu schulen, dass er diese von den Grundlagen her übernehmen kann.

-         Im laufe eines Kurses sollten mindestens zwei Kursreflexionen mit den Teilnehmern stattfinden wovon mindestens eine anonym sein sollte.

-         Das Team sollte im Laufe des Kurses mindesten zwei mal für sich Reflektieren.

  1. 6.      Nicht- oder nur eingeschränkt fähige Gruppenleiteranwärter

-         Nicht jeder Teilnehmer ist Fähig eine Gruppe eigenständig zu führen. Folgende Handlungsmöglichkeiten sind gegeben:

  1. Ihm die erfolgreiche Teilnahme am Kurs und somit die Juleica zu verwehren
  2. Gruppenleitung nur in Kombination mit einem weiteren GL zu empfehlen (mit und ohne zeitliche Befristung)
  3. Eine Zeitliche Befristung für die Übernahme einer Gruppe empfehlen

-         Sollte einem Teammitglied ein Kursteilnehmer auffallen, der in seinen Augen nicht fähig oder nur unter Auflagen fähig erscheint eigenständig eine Gruppe zu leiten gilt folgender ablauf:

                                I.      Befragung des Teams und Fallbesprechung

                             II.      Bei Bestätigung Gespräch mit dem Teilnehmer suchen (Klärung/ Aufklärung)

                           III.      Wenn aus Gespräch keine erfolgreiche Lösung herbei geführt werden kann, wird der Dekanatsjugendreferent spätestens im Anschluss des Kurses informiert/ involviert.

                          IV.      Der Dekanatsjugendreferent ist dann verpflichtet den Verantwortlichen der Gemeinde/ des Verbandes über den Sachverhalt und Konsequenzen zu informieren.

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